Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses in 2019 vorgestellt

27.05.2020

Seit 2006 gehöre ich dem Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses an. Derzeit bin ich stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses. In meinen Augen ist der Petitionsausschuss von unschätzbarer Bedeutung, da er allen Menschen in unserer Stadt bei Problemen mit Behörden mit einem offenen Ohr zur Seite steht oder erklärt warum die Entscheidung einer Verwaltung richtig ist. Daher habe ich mich besonders gefreut, als am 14. Mai der Bericht über die Arbeit im Jahr 2019 im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses vorgestellt wurde.

Im vergangenen Jahr haben den Ausschuss ungefähr 3.355 Eingaben und weitere Zuschriften erreicht. In knapp einem Drittel aller Fälle konnte der Petitionsausschuss die Anliegen entweder ganz oder teilweise positiv abschließen, in einem guten weiteren Drittel konnte der Ausschuss mit hilfreichen Auskünften weiterhelfen. Dies zeigt, dass der Petitionsausschuss nach wie vor eine wichtige Anlaufstelle für die Sorgen und Nöte der Menschen in unserer Stadt ist. Das der Ausschuss in vielen Fällen - wie gerade schon erwähnt - auch vermelden kann, dass unsere Verwaltungen richtig gehandelt haben, ist auch gut. Für ihre gute Arbeit verdienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung Lob und Dank den ich hiermit ausspreche!
Die meisten Zuschriften erreichen den Ausschuss im Bereich Soziales gefolgt von den Themenfeldern Ausländerrecht und Verkehr. Besonders zu Verkehrsthemen steigen die Eingaben in den vergangenen Jahren stetig und haben sich gegenüber dem Jahr 2016 fast verdoppelt. An diesen Statistiken kann man gut ablesen wie sich die Problemfelder über die Jahre verschieben.

Mit der Einführung der Online Petition 2011 haben wir bereits einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des Petitionswesens getan. Derzeit befinden wir uns mit der Einführung des Bürgerbeauftragten dabei, ein modernes und niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Vergleichbare Angebote bestehen bereits in Österreich und Italien sowie in einzelnen deutschen Bundesländern. In Berlin haben wir uns entschieden, das Modell des Bürgerbeauftragten aus Rheinland-Pfalz zum Vorbild zu nehmen. Dort tritt der Bürgerbeauftragte seit sieben Jahren zusätzlich als Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei auf, als sogenannter Polizeibeauftragter.
Der Berliner Bürgerbeauftragte wird eben diesem Vorbild folgend zugleich auch der Polizeibeauftragte des Landes Berlins sein, wobei die Arbeit als Bürgerbeauftragter erfahrungsgemäß den deutlich größeren Teil ausmacht.

Ich empfehle allen einen Blick in den Bericht über die Arbeit des Ausschusses. Den Bericht können Sie digital unter folgendem Link einsehen.

Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussbüros, die gerade in der jetzigen Zeit unter erschwerten Bedingungen unermüdlich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger arbeiten.

Herzliche Grüße,
Ihr Andreas Kugler

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