Die Zukunft der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich sichern!

29.04.2021

Er ist ein fester Bestandteil des Berliner Stadtbildes und und kaum aus der Stadtkultur wegzudenken: Der Schrebergarten. Insgesamt ca. 3.000 Hektar Kleingartenfläche gibt es in Berlin. Kleingärten nehmen einen Anteil von 3 % an der gesamten Stadtfläche ein. Keine vergleichbare Metropole hat eine derartige Zahl an privat nutzbaren Gärten. 

Aber die Bedeutung des Kleingartens reicht weit über die eines Erholungsraumes hinaus. Denn Kleingärten spielen eine unschätzbare Rolle bei der Förderung der Artenvielfalt und dem Erhalt unseres Stadtklimas. Sie leisten für die Kühlung der Stadt einen wichtigen Beitrag bei der Kaltluftentstehung und verbessern das Stadtklima, in dem sie Kohlendioxid zu speichern. Hierdurch dienen die Berliner Kleingärten nicht nur als Erholungs- und Begegnungsort für Jung und Alt, sondern bieten nicht zuletzt Kindern die Möglichkeit hautnah Natur zu erleben und ihre Bedeutung kennen zu lernen. 

Dreiviertel der über 70 000 Parzellen gehören dem Land Berlin. Die restlichen Kleingartenflächen befinden sich in privater Hand. Um diese Flächen auch für spätere Generationen zu erhalten, setzt sich die SPD-Fraktion für eine rechtliche Absicherung der Kleingartenflächen ein. Hierzu hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Linken Ende März den ersten Entwurf für ein Kleingartenflächensicherungsgesetz vorgestellt. Mit diesem wollen wir erreichen, dass die landeseigenen Kleingartenflächen zeitnah gesichert werden. Aber auch die Flächen, die sich nicht in Landeshand befinden, sollen dauerhaft erhalten bleiben.
Diese gesetzliche Regelung ist notwenig, da der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) allein keinen ausreichenden Schutz für die Kleingärten bietet. 1992 hat der Berliner Senat ein Kleingartenkonzept beschlossen, 2004 daraus den KEP entwickelt und bis heute weiter fortgeschrieben. Das Kleingartenkonzept und die nachfolgenden KEP waren Selbstverpflichtungen der Verwaltung. Der Bestand an Kleingärten ist seit 1992 von 83.833 auf 70.953 Parzellen gesunken. Die Flächen von 3.575 ha auf derzeit rund 2.900 ha. Dies macht deutlich, dass eine Selbstverpflichtung der Verwaltung allein nicht ausreicht, um die Schrebergärten zu erhalten. Kleingartensicherungsgesetz und Kleingartenentwicklungsplan gehören zusammen. So wie Berlin und die Kleingärtner.

Zusätzlich zur Flächensicherung wollen wir auch die gesellschaftliche Rolle der Kleingartenflächen betonen. So sollen zukünftig alle Berlinerinnen und Berliner noch stärker von den vorhandenen Kleingartenflächen profitieren. Beispielsweise sollen Gärten, dort wo es sinnvoll ist, für die Bevölkerung geöffnet und gemeinschaftliches Gärtnern in den Kiezen gefördert werden. Nicht zuletzt wollen wir den Umweltschutz stärken, indem wir erstmals die ökologische Bewirtschaftung von Kleingärten festschreiben.

Selbst aufgewachsen auf einer Parzelle bin ich seit Jahren leidenschaftlicher Kleingärtner und weiß welchen ökologischen und sozialen Mehrwert Kleingärten für uns alle haben. Daher wäre es eine gute Entwicklung für unsere Stadt, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode das Kleingartenflächensicherungsgesetz auf den Weg bringen würden. 

Herzlichst,
Ihr Andreas Kugler 

Unter folgendem Link finden Sie den kompletten Gesetzesentwurf.

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